Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie kann als Prozess zur Veränderung von Leidenszuständen und Verhaltensstörungen verstanden werden. Die jeweiligen Ziele werden gemeinsam im Austausch zwischen Patientin/Patient und Therapeutin/Therapeut benannt. Die einzelnen therapeutischen Maßnahmen erfolgen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse der Psychologie.
Ich persönlich verstehe Psychotherapie als Prozess einer nachhaltigen Weiterentwicklung, der jedoch immer wieder auch Hürden beinhaltet und für die Patientinnen und Patienten zuweilen eine große Herausforderung darstellt.

Verhaltenstherapie

Ich biete Ihnen mit der Verhaltenstherapie eines der drei sogenannten „Psychotherapeutischen Richtlinienverfahren“ an, bei denen die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftlich fundierte Therapieform, deren Wirksamkeit empirisch belegt ist. Die Verhaltenstherapie bietet spezifische Ansätze zur Behandlung verschiedener Erkrankungen bzw. Störungen. Diese haben gemeinsam, dass nach einer ausführlichen Analyse der individuellen Problematik neue Lösungsansätze oder alternative Verhaltensstrategien gesucht werden. Deren Umsetzung wird durch geeignete Maßnahmen unterstützt, mit dem Ziel, die Patientinnen und Patienten in ihrer Eigenständigkeit zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern. Dies erfordert jedoch auch eine hohe Bereitschaft zur Mitwirkung.

Das Behandlungsspektrum

Die Verhaltenstherapie hat sich bei einer Vielzahl von Störungen als wirksam erwiesen. Ich möchte Ihnen hier nur die wichtigsten nennen:

  • Affektive Störungen, z.B. Depressionen
  • Angsterkrankungen, wie beispielsweise soziale Ängste, Agoraphobie oder umschriebene Ängste
  • Zwangserkrankungen, sowohl Zwangsgedanken als auch Zwangshandlungen wie Waschzwänge oder Kontrollhandlungen
  • Störungen infolge belastender Erfahrungen, wie Anpassungsstörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen
  • Essstörungen: Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge eating disorder
  • Körperliche Erkrankungen mit psychischer Ursache, oder durch psychische Faktoren beeinflusst werden (somatoforme Störungen oder Schmerzstörungen) aber auch psychische Schwierigkeiten infolge körperlicher Erkrankungen (z.B. in Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • sexuelle Funktionsstörungen
  • Suchterkrankungen, stoffgebundene Süchte (z.B. Alkohol) und stoffungebundene Süchte (z.B. Glückspiel)
  • Psychotische Störungen und Schizophrenie nach der akuten Erkrankungsphase

Der Ablauf einer Therapie

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit direkt, ohne Überweisung durch den Hausarzt, einen Psychotherapeuten aufzusuchen. In einer oder mehreren „psychotherapeutischen Sprechstunden“ wird zunächst geklärt, ob eine Psychotherapie angezeigt ist, oder ob es geeignetere Angebote für Sie gibt. Hierauf folgen i.d.R. zwei bis vier probatorische Sitzungen, die der genauen Diagnosestellung und der konkreten Behandlungsplanung dienen. Diese Phase dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Hierauf folgt die eigentliche Therapie, die bei der Kasse beantragt werden muss. Diese findet normalerweise wöchentlich in 50-minütigen Sitzungen statt. Der Stundenumfang variiert zwischen ca. 25 (Kurzzeittherapie) und ca. 60 (Langzeittherapie). Gegen Ende der Therapie wird meist die Sitzungsfrequenz schrittweise reduziert. In dieser Phase geht es darum, das bis dahin Erreichte zu festigen und möglichen Rückfällen vorzubeugen.
Für Privatversicherte und Selbstzahler ist der Ablauf vergleichbar. Nach einer Phase des Kennenlernens und der Diagnostik wird die Therapie in Blick auf die vereinbarten Ziele und die individuellen Rahmenbedingungen gemeinsam geplant.

Die Kosten einer Therapie

Für gesetzliche Versicherte:
Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Dies bedeutet für Sie, dass einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte eingelesen wird. Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt dann direkt mit der Versicherung.

Für privat Versicherte:
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen die Kosten für Verhaltenstherapie. Aufgrund individuell sehr unterschiedlicher Tarife ist es wichtig, dass Sie im Vorab die Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme klären. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).