Psychotherapie kann als Prozess zur Veränderung von Leidenszuständen und Verhaltensstörungen verstanden
werden. Die jeweiligen Ziele werden gemeinsam im Austausch zwischen Patientin/Patient und
Therapeutin/Therapeut benannt. Die einzelnen therapeutischen Maßnahmen erfolgen auf Basis
wissenschaftlicher
Erkenntnisse der Psychologie.
Ich persönlich verstehe Psychotherapie als Prozess einer nachhaltigen Weiterentwicklung, der jedoch immer
wieder auch Hürden beinhaltet und für die Patientinnen und Patienten zuweilen eine große Herausforderung
darstellt.
Ich biete Ihnen mit der Verhaltenstherapie eines der drei sogenannten „Psychotherapeutischen Richtlinienverfahren“ an, bei denen die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftlich fundierte Therapieform, deren Wirksamkeit empirisch belegt ist. Die Verhaltenstherapie bietet spezifische Ansätze zur Behandlung verschiedener Erkrankungen bzw. Störungen. Diese haben gemeinsam, dass nach einer ausführlichen Analyse der individuellen Problematik neue Lösungsansätze oder alternative Verhaltensstrategien gesucht werden. Deren Umsetzung wird durch geeignete Maßnahmen unterstützt, mit dem Ziel, die Patientinnen und Patienten in ihrer Eigenständigkeit zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern. Dies erfordert jedoch auch eine hohe Bereitschaft zur Mitwirkung.
Die Verhaltenstherapie hat sich bei einer Vielzahl von Störungen als wirksam erwiesen. Ich möchte Ihnen hier nur die wichtigsten nennen:
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit direkt, ohne Überweisung durch den Hausarzt, einen Psychotherapeuten aufzusuchen. In einer oder mehreren „psychotherapeutischen Sprechstunden“ wird zunächst geklärt, ob eine Psychotherapie angezeigt ist, oder ob es geeignetere Angebote für Sie gibt. Hierauf folgen i.d.R. zwei bis vier probatorische Sitzungen, die der genauen Diagnosestellung und der konkreten Behandlungsplanung dienen. Diese Phase dient auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Hierauf folgt die eigentliche Therapie, die bei der Kasse beantragt werden muss. Diese findet normalerweise wöchentlich in 50-minütigen Sitzungen statt. Der Stundenumfang variiert zwischen ca. 25 (Kurzzeittherapie) und ca. 60 (Langzeittherapie). Gegen Ende der Therapie wird meist die Sitzungsfrequenz schrittweise reduziert. In dieser Phase geht es darum, das bis dahin Erreichte zu festigen und möglichen Rückfällen vorzubeugen.
Für Privatversicherte und Selbstzahler ist der Ablauf vergleichbar. Nach einer Phase des Kennenlernens und der Diagnostik wird die Therapie in Blick auf die vereinbarten Ziele und die individuellen Rahmenbedingungen gemeinsam geplant.
Für gesetzliche Versicherte:
Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Dies bedeutet für Sie, dass einmal im Quartal Ihre
Versichertenkarte
eingelesen wird. Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt dann direkt mit der Versicherung.
Für privat Versicherte:
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen die Kosten für
Verhaltenstherapie. Aufgrund individuell sehr unterschiedlicher Tarife ist es wichtig, dass Sie im Vorab
die
Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme klären. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie. Die
Abrechnung
erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).